MLaw, dipl. Steuerexperte
dipl. KMU-Finanzexperte
Vizedirektor
Der Eigenmietwert wird auf selbstgenutztem Wohneigentum erhoben und unterliegt der Einkommenssteuer. Ist die Selbstnutzung dauerhaft oder vorübergehend unmöglich, z.B. wegen eines anstehenden Verkaufs, kann eine Reduktion des Eigenmietwerts bis auf den Wert Null verlangt werden.
Die setzt voraus, dass der Eigentümer nachweist, dass er die Liegenschaft tatsächlich nicht mehr selbst nutzt und woanders wohnt. Ein zur Verfügung halten der Liegenschaft schliesst die Nutzungsmöglichkeit aber nicht aus.
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Zum dritten Mal in Folge dürfen wir uns über die Wahl im BILANZ-Ranking der «Top Steuer- und Treuhandexperten 2025» freuen. Das ehrt uns und macht uns stolz!
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