MLaw, dipl. Steuerexperte
dipl. KMU-Finanzexperte
Vizedirektor
Das Bundesgericht stützte die Praxis des Steueramts des Kantons Zürich wonach Vorjahresverluste durch eine amtliche Einschätzung konsumiert (verrechnet) werden und somit in Zukunft nicht mehr mit allfälligen Gewinnen aus den nachfolgenden Steuerperioden (max. sieben Jahre seit dem Verlust) verrechnet werden können. (Quelle: Urteil vom 24. August 2024 [9C_134/2024])
Wir freuen uns, wenn Sie mit unseren Expert*innen der Abteilung Steuern Kontakt aufnehmen.
Learn more about your tax advisory in Basel.
Grosspeteranlage 5
CH-4052 Basel
T +41 (0)61 327 37 37
F +41 (0)61 302 33 13
info@alltax.ch
Monday - Friday
08.00 – 12.00
13.30 – 17.00
Zum dritten Mal in Folge dürfen wir uns über die Wahl im BILANZ-Ranking der «Top Steuer- und Treuhandexperten 2025» freuen. Das ehrt uns und macht uns stolz!
Können wir auch Sie unterstützen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Hier geht’s zum BILANZ-Ranking 2025.