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Verwirkung der Verlustverrechnungsmöglichkeit von Gesellschaften nach einer amtlichen Einschätzung

Das Bundesgericht stützte die Praxis des Steueramts des Kantons Zürich wonach Vorjahresverluste durch eine amtliche Einschätzung konsumiert (verrechnet) werden und somit in Zukunft nicht mehr mit allfälligen Gewinnen aus den nachfolgenden Steuerperioden (max. sieben Jahre seit dem Verlust) verrechnet werden können. (Quelle: Urteil vom 24. August 2024 [9C_134/2024])

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Stefan E. Schmid
Steuerexperte
MLaw, dipl. Steuerexperte
dipl. KMU-Finanzexperte
Vizedirektor
T +41 (0)61 327 37 60
stefan.schmid@alltax.ch

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Top Steuer- und Treuhandexperten 2025

Zum dritten Mal in Folge dürfen wir uns über die Wahl im BILANZ-Ranking der «Top Steuer- und Treuhandexperten 2025» freuen. Das ehrt uns und macht uns stolz!
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