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Was ist eine Zwischendividende?

Eine Zwischendividende ist eine Ausschüttung aus dem laufenden Gewinn. Diese Ausschüttung erfolgt vor der ordentlichen Generalversammlung. Bisher war eine Zwischendividende nicht zulässig. Das hat sich mit der Einführung des neuen Aktienrechts geändert. Die Zwischendividende ist für Unternehmen mit kleinem Aktionärs- oder Gesellschafterkreis formal einfacher durchzuführen als eine Substanzdividende, die dem Bilanzgewinn oder frei verfügbaren Gewinnreserven entnommen wird.


Hat das Unternehmen im laufenden Geschäftsjahr ausreichend Gewinne erzielt und verfügt es über die dafür notwendige Liquidität, kann der Verwaltungsrat der Generalversammlung die Ausschüttung einer Zwischendividende beantragen. Gründe dafür könnten sein, dass das Unternehmen überschüssige Liquidität hat, die nicht für das operative Geschäft benötigt werden oder damit steuerplanerische Zwecke verfolgt. Zwischendividenden lassen sich auch gut im Rahmen einer Nachfolgeregelung oder einem Unternehmensverkauf anwenden.


Die Ausschüttung erfolgt auf der Grundlage eines von der Revisionsstelle geprüften Zwischenabschlusses. Auf die Prüfung des Zwischenabschlusses kann hingegen verzichtet werden, wenn sämtliche Aktionäre oder Gesellschafter zustimmen und die Forderungen der Gläubiger durch die Ausschüttung nicht gefährdet sind. Gesellschaften mit Opting Out brauchen den Zwischenabschluss nicht prüfen zu lassen. Diese Erleichterungen sind von grossem Vorteil für kleine und mittlere Unternehmen. Zu beachten ist indessen, dass Zwischendividenden denselben Bestimmungen wie Dividenden unterliegen und damit sind auch die gesetzlichen Zuweisungen an die Reserven einzuhalten. Haben Sie weitere Fragen? Wenden Sie sich jederzeit an unsere Experten. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

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