
Die Gewinnverwendung einer AG, GmbH oder Genossenschaft geht nach einem bestimmten Schema:
1) Zuweisung an die gesetzlichen Reserven: 5% des Jahresgewinns müssen in die gesetzliche Reserve eingezahlt werden, bis diese 50% des einbezahlten Aktienkapitals erreicht hat. Vor der Aktienrechtsrevision lag die Grenze bei 20%, dafür mussten auf Superdividenden weitere Zuweisungen bis max. 50% erfolgen.
2) Dividenden-Ausschüttung an die Aktionäre: Nach der Zuweisung an die gesetzlichen Reserven kann ein Teil des Gewinns als Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Die Dividendenhöhe wird von der Generalversammlungbeschlossen, die Aktionäre stimmen darüber ab, basierend auf einem Vorschlag des Verwaltungsrates.
3) Freiwillige Reserven: Das Unternehmen kann zusätzlich freiwillige Reserven bilden, um finanzielle Stabilität zu gewährleisten oder für zukünftige Investitionen.
4) Rückbehalt von Gewinnen: Ein Teil des Gewinns kann im Unternehmen verbleiben, um das Eigenkapital zu stärken oder zukünftige Projekte zu finanzieren.
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