
Eine Jahresrechnung und die Gewinnverwendung können für ungültig erklärt werden, wenn eine Gesellschaft zu Unrecht von einem Opting-out Gebrauch macht. Dies kann passieren, wenn die Gesellschaft ursprünglich auf eine Revision verzichtet hat, später jedoch die Voraussetzungen dafür nicht mehr erfüllt – etwa, weil sie die kritische Grösse von mehr als zehn Vollzeitstellen überschreitet. Auch Unternehmenswachstum (Bilanzsumme und Umsatz) oder die Akquisition einer Beteiligung (Konsolidierungspflicht) können dazu führen, dass die Voraussetzungen für ein Opting-out wegfallen. In solchen Fällen besteht eine gesetzliche Revisionspflicht, und ohne Revisionsbericht sind Beschlüsse zur Jahresrechnung und Gewinnverwendung ungültig. Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, sollten Verwaltungsräte die Revisionspflicht regelmässig überprüfen und sich bei Unsicherheiten rechtzeitig rechtlichen Rat einholen.
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