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Ferienwohnung im Ausland und die Schweizer Steuern – eine kurze Übersicht

Grundsätzlich erhebt die Schweiz Steuern auf dem weltweiten Einkommen und dem weltweiten Vermögen einer steuerpflichtigen Person (sog. Progressionsvorbehalt). Die Ferienwohnung im Ausland muss daher ebenfalls in der Schweizer Steuererklärung angegeben werden, auch wenn diese aufgrund der bestehenden bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen in der Schweiz unmittelbar nicht der Besteuerung untersteht. Bei Immobilien gilt abkommensrechtlich der Grundsatz, dass der Vermögenswert und die Erträge daraus (Mieteinnahmen/Eigenmietwert) mit Progressionsvorbehalt am Ort der gelegenen Sache steuerbar sind. 

Was bedeutet das konkret:

  • Selbstnutzung: Analog dem selbstgenutzten Wohneigentum ist der selbstgenutzten Ferienwohnung im Ausland ein Eigenmietwert zuzuweisen. Als Eigenmietwert kann behelfsmässig die Miete eines vergleichbaren Objekts herangezogen werden (Ortsüblichkeit) oder alternativ eine Pauschale von 4.25% des Steuerwerts. Der Steuerwert entspricht in der Regel den Anschaffungskosten geteilt durch den kantonalen Repartitionswert am Wohnsitz der steuerpflichtigen Person. Der Eigenmietwert und der ausländische Steuerwert der Immobilie werden zur Bestimmung des Steuersatzes des weltweiten Gesamteinkommens bzw. Gesamtvermögens zum Schweizer Einkommen bzw. Vermögen hinzugerechnet. 
  • Vermietung: Mieterträge aus einer Immobilie im Ausland wirken sich in der Schweiz ebenfalls nur satzbestimmend aus. Die Art der Nutzung der Immobilie im Ausland hat keinen Einfluss auf die Bewertung für Vermögenssteuerzwecke. 
  • Abzugsfähigkeit von Kosten:  Schuldzinsen und Liegenschaftsunterhalt sind als Gewinnungskosten beim weltweiten Einkommen voll abzugsfähig. Diese wirken sich aber, wie das Einkommen auch, in der Schweiz steuerlich nur satzbestimmend aus. Dieser Grundsatz gilt auch bei einem Gewinnungskostenüberhang im Ausland. Eine weitergehende Abzugsmöglichkeit ist im Einzelfall zu prüfen. 

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Stefan E. Schmid
Steuerexperte
MLaw, dipl. Steuerexperte
dipl. KMU-Finanzexperte
Vizedirektor
T +41 (0)61 327 37 60
stefan.schmid@alltax.ch

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