MLaw, dipl. Steuerexperte
dipl. KMU-Finanzexperte
Vizedirektor
Grundsätzlich erhebt die Schweiz Steuern auf dem weltweiten Einkommen und dem weltweiten Vermögen einer steuerpflichtigen Person (sog. Progressionsvorbehalt). Die Ferienwohnung im Ausland muss daher ebenfalls in der Schweizer Steuererklärung angegeben werden, auch wenn diese aufgrund der bestehenden bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen in der Schweiz unmittelbar nicht der Besteuerung untersteht. Bei Immobilien gilt abkommensrechtlich der Grundsatz, dass der Vermögenswert und die Erträge daraus (Mieteinnahmen/Eigenmietwert) mit Progressionsvorbehalt am Ort der gelegenen Sache steuerbar sind.
Was bedeutet das konkret:
Wir freuen uns, wenn Sie mit unseren Expert*innen der Abteilung Steuern Kontakt aufnehmen.
Erfahren Sie mehr über Ihre Steuerberatung in Basel.
Grosspeteranlage 5
CH-4052 Basel
T +41 (0)61 327 37 37
F +41 (0)61 302 33 13
info@alltax.ch
Montag – Freitag
08.00 – 12.00
13.30 – 17.00
Zum dritten Mal in Folge dürfen wir uns über die Wahl im BILANZ-Ranking der «Top Steuer- und Treuhandexperten 2025» freuen. Das ehrt uns und macht uns stolz!
Können wir auch Sie unterstützen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Hier geht’s zum BILANZ-Ranking 2025.