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Bundesgesetz zur Besteuerung von Telearbeit tritt in Kraft


Der Bundesrat hat das neue Bundesgesetz über die Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis am 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt.  Damit wird sichergestellt, dass die Schweiz Erwerbseinkünfte von Grenzgängerinnen und Grenzgängern besteuern kann, die Telearbeit für einen Schweizer Arbeitgeber in ihrem Wohnsitzstaat im Ausland verrichten. Das Besteuerungsrecht der Schweiz gilt nur, sofern es ihr staatsvertraglich zufällt.  

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Stefan E. Schmid
Steuerexperte
MLaw, dipl. Steuerexperte
dipl. KMU-Finanzexperte
Vizedirektor
T +41 (0)61 327 37 60
stefan.schmid@alltax.ch

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