
MLaw, dipl. Steuerexperte
dipl. KMU-Finanzexperte
Vizedirektor
Der Bundesrat hat das neue Bundesgesetz über die Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis am 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Damit wird sichergestellt, dass die Schweiz Erwerbseinkünfte von Grenzgängerinnen und Grenzgängern besteuern kann, die Telearbeit für einen Schweizer Arbeitgeber in ihrem Wohnsitzstaat im Ausland verrichten. Das Besteuerungsrecht der Schweiz gilt nur, sofern es ihr staatsvertraglich zufällt.
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