MLaw, dipl. Steuerexperte
dipl. KMU-Finanzexperte
Vizedirektor
Mehr Flexibilität für Bürgerinnen und Bürger bei der Altersvorsorge: Der Bundesrat hat beschlossen, dass ab 2026 nachträgliche Einzahlungen in die Säule 3a möglich sind. Das bedeutet konkret, dass Beitragslücken, die ab 2025 bestehen, rückwirkend bis zu 10 Jahre gefüllt werden können. Wichtig: Diese Regelung gilt nicht für Lücken, die vor dem 1.1.2025 entstanden sind.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Ab dem Jahr 2025 gilt ein Maximalbetrag von CHF 7’258 für die Einzahlung in die Säule 3a. Wer diese Möglichkeit 2025 nicht in Anspruch nimmt, könnte also im darauffolgenden Jahr – mit einem nachträglichen Einkauf – maximal CHF 14’516 in die Säule 3a einzahlen (Nachzahlung für 2025 + ordentliche Einzahlung für 2026).
Zudem gilt: Im Jahr, in welchem eine nachträgliche Einzahlung für ein Vorjahr getätigt werden soll, muss der ordentliche Maximalbetrag des aktuellen Jahres voll ausgeschöpft werden.
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