Unternehmen mit steuerpflichtigen Umsätzen bis CHF 5‘024‘000.- können auf Antrag ihre Mehrwertsteuer jährlich abrechnen. Die jährliche Abrechnung muss bei der Eidg. Steuerverwaltung beantragt werden und für mindestens eine Steuerperiode beibehalten werden. Bei der jährlichen Abrechnung wird die Mehrwertsteuer provisorisch von der Eidg. Steuerverwaltung festgelegt und in Raten erhoben. Die Höhe der Raten basiert auf dem Vorjahresumsatz. Die Fälligkeitstermine der Raten entsprechen denen der viertel- und halbjährlichen Abrechnung. Bei verspäteter Zahlung sind Verzugszinsen zu zahlen, zudem kann die Eidg. Steuerverwaltung die Genehmigung widerrufen.
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