Alltax Basel Treuhand Logo
Bilanz Top Treuhand Basel

Jährliche MWST-Abrechnung für kleine Unternehmen möglich

Unternehmen mit steuerpflichtigen Umsätzen bis CHF 5‘024‘000.- können auf Antrag ihre Mehrwertsteuer jährlich abrechnen. Die jährliche Abrechnung muss bei der Eidg. Steuerverwaltung beantragt werden und für mindestens eine Steuerperiode beibehalten werden. Bei der jährlichen Abrechnung wird die Mehrwertsteuer provisorisch von der Eidg. Steuerverwaltung festgelegt und in Raten erhoben. Die Höhe der Raten basiert auf dem Vorjahresumsatz. Die Fälligkeitstermine der Raten entsprechen denen der viertel- und halbjährlichen Abrechnung. Bei verspäteter Zahlung sind Verzugszinsen zu zahlen, zudem kann die Eidg. Steuerverwaltung die Genehmigung widerrufen. 

Benötigen Sie weitere Informationen von unseren Experten zu diesem Thema?

Wir freuen uns, wenn Sie mit unseren Expert*innen der Abteilung Treuhand Kontakt aufnehmen.

Erfahren Sie mehr über Ihre Treuhänder in Basel.

Disclaimer: Trotz gewissenhafter Bearbeitung und sorgfältiger Recherche kann keine Haftung für den Inhalt der Beiträge übernommen werden. Die Inhalte sind generell gehalten und können nicht auf einen spezifischen Fall angewendet werden. Konsultieren Sie im Zweifelsfall unsere Fachspezialisten.

Zur Übersicht

Top Steuer- und Treuhandexperten 2025

Zum dritten Mal in Folge dürfen wir uns über die Wahl im BILANZ-Ranking der «Top Steuer- und Treuhandexperten 2025» freuen. Das ehrt uns und macht uns stolz!
Können wir auch Sie unterstützen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Hier geht’s zum BILANZ-Ranking 2025.