Die Reform AHV 21 wird auf den 1. Januar 2024 in Kraft treten. Das Wichtigste kurz erklärt:
Die Tabelle gibt eine Übersicht der betroffenen Jahrgänge. Der lebenslange AHV-Zuschlag beträgt je nach Jahreseinkommen zwischen CHF 50 und CHF 160 pro Monat.
Geburtsjahr | Referenzalter | AHV-Rentenzuschlag in % |
1961 | 64 + 3 Monate | 25 |
1962 | 64 + 6 Monate | 50 |
1963 | 64+ 9 Monate | 75 |
1964 | 65 Jahre | 100 |
1695 | 65 Jahre | 100 |
1966 | 65 Jahre | 81 |
1967 | 65 Jahre | 63 |
1968 | 65 Jahre | 44 |
1969 | 65 Jahre | 25 |
Ein Teilbezug kann einmal erhöht werden, danach muss der verbleibende Rententeil ganz bezogen werden. Das bedeutet, dass insgesamt drei Schritte möglich sind.
Wir freuen uns, wenn Sie mit unseren Expert*innen der Abteilung Treuhand Kontakt aufnehmen.
Erfahren Sie mehr über Ihre Treuhänder in Basel.
Disclaimer: Trotz gewissenhafter Bearbeitung und sorgfältiger Recherche kann keine Haftung für den Inhalt der Beiträge übernommen werden. Die Inhalte sind generell gehalten und können nicht auf einen spezifischen Fall angewendet werden. Konsultieren Sie im Zweifelsfall unsere Fachspezialisten.
Grosspeteranlage 5
CH-4052 Basel
T +41 (0)61 327 37 37
F +41 (0)61 302 33 13
info@alltax.ch
Montag – Freitag
08.00 – 12.00
13.30 – 17.00
Zum dritten Mal in Folge dürfen wir uns über die Wahl im BILANZ-Ranking der «Top Steuer- und Treuhandexperten 2025» freuen. Das ehrt uns und macht uns stolz!
Können wir auch Sie unterstützen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Hier geht’s zum BILANZ-Ranking 2025.