In der Schweiz sind ausbezahlte Überstunden in der Regel pensionskassenpflichtig. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf den ausbezahlten Überstunden Beiträge an die Pensionskasse leisten müssen. Denn gemäss Gesetz ist derselbe Lohn in der Pensionskasse zu versichern, der auch für die AHV-Beiträge massgebend ist.
Die genauen Regelungen können jedoch je nach Arbeitsvertrag und Branche variieren. Es ist daher empfehlenswert, den Arbeitsvertrag sowie die Pensionskassenreglemente des Arbeitgebers zu überprüfen oder sich von einem Experten beraten zu lassen.
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