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Sind ausbezahlte Überstunden pensionskassenpflichtig?

In der Schweiz sind ausbezahlte Überstunden in der Regel pensionskassen­pflichtig. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf den aus­be­zahlten Überstunden Beiträge an die Pensionskasse leisten müssen. Denn gemäss Gesetz ist derselbe Lohn in der Pensionskasse zu versichern, der auch für die AHV-Beiträge massgebend ist. 

Die genauen Regelungen können jedoch je nach Arbeitsvertrag und Branche variieren. Es ist daher empfehlenswert, den Arbeitsvertrag sowie die Pensions­kassen­reglemente des Arbeitgebers zu überprüfen oder sich von einem Experten beraten zu lassen.

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