MLaw, dipl. Steuerexperte
dipl. KMU-Finanzexperte
Vizedirektor
Mit einem Vermächtnis im Testament und/oder Erbvertrag können einzelne Gegenstände oder Werte anderen Personen oder auch Stiftungen und Vereinen hinterlassen werden.
Wer ein Vermächtnis zugesprochen bekommen hat, nimmt nicht an der Erbteilung teil. Die Erben stehen in der Pflicht, das eingeräumte Vermächtnis zu erfüllen und den Gegenstand zu übergeben oder den Betrag zu überweisen. Da die Erben den Zeitpunkt der Herausgabe des Legats bestimmen können, kommt es öfters zu Streitereien. Spätestens mit Abschluss des Erbgangs und Übergang der Erbschaft an die Erben muss das Legat erfüllt werden.
Stirbt der Vermächtnisnehmer vor dem Erblasser, so erlischt das Vermächtnis. Es wird dann so verfahren, als habe es nie ein Vermächtnis gegeben.
Wir freuen uns, wenn Sie mit unseren Expert*innen der Abteilung Steuern Kontakt aufnehmen.
Erfahren Sie mehr über Ihre Steuerberatung in Basel.
Disclaimer: Trotz gewissenhafter Bearbeitung und sorgfältiger Recherche kann keine Haftung für den Inhalt der Beiträge übernommen werden. Die Inhalte sind generell gehalten und können nicht auf einen spezifischen Fall angewendet werden. Konsultieren Sie im Zweifelsfall unsere Fachspezialisten.
Grosspeteranlage 5
CH-4052 Basel
T +41 (0)61 327 37 37
F +41 (0)61 302 33 13
info@alltax.ch
Montag – Freitag
08.00 – 12.00
13.30 – 17.00
Zum dritten Mal in Folge dürfen wir uns über die Wahl im BILANZ-Ranking der «Top Steuer- und Treuhandexperten 2025» freuen. Das ehrt uns und macht uns stolz!
Können wir auch Sie unterstützen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Hier geht’s zum BILANZ-Ranking 2025.